Internet-Beratung

 


Inhalt
Links
Impressum
Homepage


Powerd by:
Web-Team Ruhrgebiet   www.webteamruhr.de

 

 

Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 1 - Cyberspace als öffentlicher Raum?

Kapitelübersicht


1.3 Nationales Recht und Gerichtsstand.

Betroffen von den Eigenheiten eines supranationalen öffentlichen Raumes sind zudem alltägliche Rechtsfragen wie die Wahl des Gerichtsstandes in allen mit Websites zusammenhängenden Fragen. So können z.B. Wettbewerbsverletzungen, die sich gegen ein Angebote über einen Online-Dienst (oder analog das World Wide Web) richten, nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UWG im Gerichtsstand des Begehungsortes gerügt werden, also überall dort, wo das Angebot abrufbar ist (vgl. LG Berlin, "Jobstar").

Die meisten Rechtsstreitigkeiten betreffen wettbewerbsrechtliche Fragen, da die Kontrolle des virtuellen Angebotes eines Unternehmens systembedingt durch die Mitbewerber im Cyberspace erheblich einfacher ist. Davor schützt die später dargestellte Möglichkeit der Eintragung eines Domain-Namens im Ausland nicht. Nach einem Urteil des LG Berlin genügt zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit § 24 Abs. 2 Satz 1 UWG, wenn irgenein Tatbestandsmerkmal der gerügten Wettbewerbsverletzung am Gerichtsort erfüllt ist; dies gilt auch dann, wenn der streitige Domain-Name in den USA reserviert wurde (LG Berlin, "concert-concept.de / concert-concept.com").


1.4 Cyberspace - Deutsche Unternehmen im Internet.


© 1998-2002 Ulrich Werner