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Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 1 - Cyberspace als öffentlicher Raum?

Kapitelübersicht


1.4 Deutsche Unternehmen im Internet.

Im Januar 1993, als das erste Browserprogramm für das World Wide Web eingeführt wurde, gab es erst 50 bekannte Webserver. Im Oktober 1993 waren es 500, im Juni 1994 bereits 1.500. Am 13.05.98 waren allein unter der Top-Level-Domain ".de" 1.223.879 im Internet aktive Domains registriert , unter den europäischen Top-Level-Domains waren es 6.440.998 Domains (aktuelle Zahlen bei: RIPE DNS-Hostcount).

Nach einer Untersuchung der Berlecon Research unter 760 im Internet aktiven deutschen Unternehmen betreibt die Mehrzahl ihre Websites zu Werbe- und Marketingzwecken, wobei nur die Hälfte der Unternehmen dadurch einen höheren Umsatz erwartet. Rund 48 % der im Internet vertretenen deutschen Unternehmen sind Dienstleister, mit einem hohen Anteil an DV-Zulieferern. Rund 40 % der Websites werden von Kleinunternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern betrieben; lediglich 10 % stammen aus einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern. Immerhin 75 % der Handelsunternehmen nutzen das WWW auch als Vertriebskanal. Umsatzsteigerungen blieben zwar zumeist aus, aber insgesamt zeigten sich die Unternehmen mit der erzeugten positiven Stimmung zufrieden, die aus der Erschließung neuer Zielgruppen und der Selbstdarstellung resultiert.

Vier Rechtskreise bestimmen die Rechtsfragen kommerzieller Websites deutscher Unternehmen im Internet: Deutsches nationales Recht, Europäisches Recht, Recht von Drittstaaten und das Völkerrecht (bi- und multilaterale Verträge). Bei Überschneidungen finden sich im jeweiligen internationalen (materiellen) Recht eines jeden Staates Kollisionsregeln und Verweisungsnormen.

Das durch das World Wide Web verursachte enorme Wachstum des Internet hat im kommerziellen Einsatz zeitweise eine Goldgräberstimmung verursacht. Sicherlich gibt es Unternehmen, die wie Dell Computers einen täglichen Umsatz von 4 Millionen U.S.-Dollar über das Internet erzielen; allerdings läßt sich die Zahl solcher Firmen noch immer an einer Hand abzählen. Die folgenden Kapitel dieser Arbeit beleuchten die typischen Rechtsprobleme, mit denen deutsche Unternehmen im Rahmen ihrer Websites konfrontiert werden, in den Bereichen Domain-Namen, Inhalt und Gestaltung der Webseiten, Verkauf im Web sowie Marktforschung und Datenerhebung über das Internet. Ziel der Arbeit ist es, die relevanten Problemstellungen herauszuarbeiten und vor dem Hintergrund internet-typischer Besonderheiten zu beleuchten, um Unternehmen ein Rahmenwerk bieten zu können, das bei Planung, Realisierung und Evaluierung des Webauftrittes helfend zur Seite steht. Insbesondere steht hierbei im Vordergrund, die offenen Rechtsfragen zu identifizieren und damit die Schwierigkeiten für das Recht, eine dermaßen schnelle technologische Entwicklung in den Griff zu bekommen.

Nicht behandelt werden dagegen innerbetriebliche Folgen des Einsatzes der Internet-Technologien, die ebenfalls bereits deutschen Gerichten zur Entscheidung vorlagen. Als Beispiel sei hier nur der Beschluß des Arbeitsgerichtes Paderborn angesprochen, nach dem ein öffentlicher Auftritt des Betriebsrates im Internet gegen das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG bestehende Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und insofern einen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers begründet (ArbG Paderborn, 1 BV 35/97).


Kapitel 2: Kollisionsfälle der Domain-Namen.


© 1998-2002 Ulrich Werner