
Kapitelübersicht
2.1 Das Domain-Name-System.
Durch die Architektur des Internet als Netz, das aus einer Vielzahl von Teilnetzen besteht (den als Domains bezeichneten Verwaltungsbezirken), ist neben dem hardwaretechnischen Übergang zwischen den Netzwerken zudem ein eindeutiges Adressieren des Empfängers zwingend. Das Adreßschema im Internet basiert auf der Vergabe von eindeutigen und unverwechselbaren numerischen IP-Adressen für jeden einzelnen Rechner als Bestandteil des Internet. Die Adreßsystematik beruht auf dem logischen Aufbau des Internet. Aufgrund der für die Benutzer schwierigen Handhabung der numerischen Systematik wurde 1986 mit dem Domain-Name-System (DNS) eine zusätzliche anwendungsfreundliche Methode der Namensverwaltung eingeführt. Anstelle der numerischen IP-Adressen können auch logische Domain-Namen in einem Uniform Resource Locator (URL) verwendet werden. Da nicht auf jedem Rechner die Vielzahl von Adressen gespeichert werden kann, übernehmen Namens-Server die Übersetzung der logischen Namen in die IP-Adressen. Die Kommunikation der beteiligten Rechner allerdings erfolgt ausschließlich anhand der numerischen IP-Adressen.
Alle Benutzer, die an einen Rechner angeschlossen sind, gehören dessen Domain an. Dieser Rechner ist selber an andere Domains angeschlossen, die wiederum einer höherrangigen Domain angehören. Die höchste Hierarchieebene ist die Top-Level-Domain (z.B. als Länderkennung ".de" in Deutschland ). Am Beispiel von "informatik.uni-essen.de" wird dieser Zusammenhang deutlich:

Domain-Name-System (nach Krol)
Nur die Top-Level-Domain (hier: ".de") sowie die Domain (Second Level Domain, hier: ".uni-essen") werden zentral vergeben; die Subdomains (hier: "informatik") können ohne weitere Anmeldung durch den Inhaber der Domain frei hinzugefügt werden. Die zentrale Adreßverwaltung erfolgt derzeit beim InterNIC , das als Register für Domains und Netzwerknummern im allgemeinen dient und die für den Netzwerkbetrieb wichtige Aufgabe der Koordinierung von Adreßverwaltung und Adreßvergabe übernimmt. In der praktischen Umsetzung wird die Adreßvergabe von der InterNIC an regionale Institutionen übergeben; so ist für Europa RIPE-NCC (Reseaux IP Europeens - Network Coordination Center) in Amsterdam und für Deutschland das IV-DENIC (Interessenverbund Deutsches Network Information Center) an der Universität Karlsruhe zuständig. Aktuell ist eine Erhöhung der Zahl von Top-Level-Domains in Vorbereitung; die endgültige Ausprägung der Vergabe dieser neuen Domains steht noch nicht fest. Da jedoch jeder Internetnutzer weiß, daß die Top-Level-Domain keine individuelle Kennzeichnung ist, halten verschiedene deutsche Gerichte diese bei der Beurteilung einer möglichen Verwechselungsgefahr für unerheblich (LG Braunschweig, "deta.com"). Da es allerdings auch gegenteilige Entscheidungen gibt (z.B. OLG Celle, "celle.de/celle.com"), bleibt die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwarten.
Entgegen häufiger Auffassung gibt die Länderkennung eines Domain-Namens keinen Hinweis auf den Sitz des Verwenders ; so kann ein deutsches Unternehmen eine "com"-Domain (commercial, z.B. http://www.ulrichwerner.com) oder ein U.S.-amerikanisches Unternehmen eine ".de"-Domain (z.B. http://www.internet-team.de) nutzen. Zudem ist die Kenntnis des URL keineswegs Voraussetzung für das Auffinden einer WWW-Seite; hierfür stehen im Internet Suchmaschinen (z.B. Altavista) oder manuell bearbeitete Verzeichnisse (z.B. Yahoo) zur Verfügung. Der Wert einer einprägsamen Internetadresse für Unternehmen ist mit den in den USA verbreiteten alphanumerischen "1-800"-Telefonnummern vergleichbar, mit denen dortige Unternehmen aufgrund eines höheren Erinnerungswertes versuchen, sich die eigene Marke, das eigene Unternehmenskennzeichen oder eine generische Bezeichnung (z.B. 1-800-CAR-RENT) zuteilen zu lassen. Allerdings entstehen bei Domains erheblich geringer Kosten, da verschiedene Adressen (URL) auf dieselbe IP-Adresse und somit auf dieselbe Homepage führen können (z.B. http://www.uhu.de und http://www.klebstoff.de).
Zwar wird durch den Domain-Namen in erster Linie kein bestimmtes Rechtssubjekt identifiziert, sondern lediglich ein Computer als Empfangsstation benannt; der Domain kommt jedoch Namensfunktion zu, soweit sie als Bezeichnung derjenigen Person oder Unternehmen aufgefaßt wird, die über das angesteuerte Gerät zu erreichen sind (KG Berlin, 5 U 659/97). Die Domain-Namen werden insoweit unternehmenskennzeichnend verwendet und sind nicht mit Telefonnummern oder Postleitzahlen vergleichbar (gleicher Ansicht LG Braunschweig, "deta.com").
Allerdings gibt es auch gegenteilige Entscheidungen, die Domain-Namen mit Telefonnummern gleichsetzen (alle vom Landgericht Köln, so z.B. "kerpen.de", "huerth.de", "pulheim.de"), so daß hier von einer noch offenen Rechtsfrage auszugehen ist. Das aus dem Markenrecht bekannte Eintragungsverbot für freihaltebedürftige Begriffe ist auf Domain-Namen weder direkt noch analog anwendbar (gleicher Ansicht LG München I, "sat-shop.de").
Die im Folgenden dargestellten Probleme werden insbesondere durch die Regelung verursacht, daß Domain-Namen zwar national vergeben werden, aber internationale Geltung haben.
2.2 Domain-Namen - Schutz von Kennzeichen, Marke und Name
© 1998-2002 Ulrich Werner
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