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Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 2 - Kollisionsfälle der Domain-Namen.


Kollisionsfälle
der Domain-Namen.


2.0 Einführung

2.1 Das Domain-Name-System

2.2 Schutz von Kennzeichen, Marke und Name

2.3 Markenschutz für Domain-Namen



Einführung

Häufigstes Problem im Bereich der Internet-Adressen ist die kennzeichenrechtliche Auseinandersetzung. Im traditionellen Geschäftsverkehr ist die Benutzung identischer Kennzeichen ohne Konflikte aufgrund geographischer Entfernung oder durch mangelnde Branchennähe konfliktfrei möglich. Im globalen Dorf des Cyberspace kann jedoch ein Domain-Name aufgrund seiner Adreßfunktion weltweit nur einmal vergeben werden; daher kollidieren hier oftmals die außerhalb des Internet problemlosen Koexistenzen. Für die Zeicheninhaber stellt sich vorrangig die Frage, ob man sich dem derzeitigen Vergabegrundsatz "first come, first served" beugen muß oder auf welcher rechtlichen Grundlage der begehrte Domain-Name für das eigene Unternehmen gesichert bzw. dem Konkurrenten zumindest die Benutzung des Domain-Namens untersagt werden kann.

Mit der Registrierung einer Domain wird nach derzeit überwiegender Auffassung in keinem Fall ein Schutzrecht begründet, das anderen Kennzeichenrechten entgegengehalten werden kann. Diese Ansicht erscheint dennoch nicht schlüssig, da das Namensrecht ein geschütztes Recht ist, das entsprechend auch für Pseudonyme gilt. Eine Domain-Bezeichung könnte durchaus als Pseudonym eines Firmeninhabers angesehen werden. Wenn einerseits einer Domain, wenn sie verletzen soll, Namenscharakter verordnet wird, sollte ihr andererseits auch Namensschutz zugebilligt werden. Bislang ist nur ein Gerichtsentscheid (LG Hamburg, 404 O 135/96) bekannt, der den Namensschutz nach § 12 BGB zugebilligt hat; zur einheitlichen Handhabung und auch für das Verständnis der Betroffenen erscheint es wünschenswert, daß sich diese Ansicht durchsetzt.

Nachfolgend werden die Grundlagen des Domain-Name-Systems dargestellt, anschließend die Rechtsprobleme im Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen einerseits sowie von Namen gegen die Benutzung als Domain-Namen andererseits beleuchtet. Abschließend wird die Frage betrachtet, ob Markenschutz auch für Domain-Namen in Anspruch genommen werden kann.




2.1 Das Domain-Name-System.


© 1998-2002 Ulrich Werner