
Kapitelübersicht
3.2.2. Das Inline-Linking.
Unter "Inline Linking" wird verstanden, daß in eine Webseite eines Anbieters Texte, Bilder, Grafiken o.ä. integriert werden, die mittels absolutem Verweis zur Ladezeit der Seite von einem fremden Server geladen und erst im Browser des Betrachters in das mittels HTML beschriebene Dokument integriert werden. Dieses Verfahren ist nicht selten, da viele Anbieter Speicherkapazitäten auf fremden Internetservern (virtuelle Webserver) gegen ein Entgelt gemietet haben, dessen Höhe sich u.a. auch nach der übertragenen Datenmenge durch die Seitenabrufe von Nutzern berechnet.
Durch Einbindung von Elementen (z.B. umfangreichen Grafiken), die auf externen Servern bereitgehalten werden und somit nicht vom Anbieter selbst bereitgestellt werden, lassen sich die zu übertragenden Datenmengen gering halten - schließlich muß für die abgerufenen Daten vom externen Server jener Anbieter kostenmäßig geradestehen. Technisch ist die Integration externer Ressourcen in die erst im Browser des Nutzers entstehende optische Darstellung der Webseite eines Anbieters problemlos möglich - es macht dem Ersteller der Seite keinen Unterschied, ob er eine Grafik (durch deren Dateiadresse) auf dem eigenen Server oder auf einem fremden Server in die HTML-Datei einbindet. Dem Benutzer bleibt dies i.d.R. verborgen, da der Browser für die Darstellung der HTML-Datei die darin verwiesenen externen grafischen Elemente einbindet und die Seite als optische Gesamtheit darstellt. Grafikdateien sind im Normalfall erheblich speicherplatzintensiver als HTML-Dateien. Durch Inline Linking ist es problemlos möglich, eine Vielzahl umfangreicher Grafiken (die an anderer Stelle im Internet vorhanden sind) in eine Webseite einzubinden, ohne auch nur eine Grafik auf dem angemieteten Speicherplatz des virtuellen Servers ablegen zu müssen.
In den aktuell heftigen Diskussionen unter Juristen zeichnet sich ab, daß eine solche Übernahme ohne Zustimmung des Urhebers des übernommenen Werkes nicht zulässig ist. Allerdings dürfte dieses Problem spätestens mit der Einführung des Anbietungsrechtes als neuem Verwertungsrecht erledigen, da dann dem Urheber ausdrücklich die alleinige Entscheidung vorbehalten ist, ob und von wem sein Werk im Internet bereitgestellt werden darf.
Tim Berners-Lee, einer der Väter der Hypertext Markup Language und Vorsitzender des World Wide Web Consortium (W3C), hat den Vorschlag entwickelt, in die Sprachdefinition von HTML eine andersfarbige Kennzeichnung von Inline Links aufnehmen, die dadurch von normalen Links unterscheidbar wären. Gescheitert ist diese Spezifikation offensichtlich am Widerstand der werbetreibenden Industrie, die ihre Banner-Werbung zumeist per Inline Linking in Webseiten einbindet und kein offensichtliches Interesse daran hat, dies einem Benutzer deutlich zu machen. Die Seite, die das Banner dem Benutzer darstellt, enthält im eigenen Quelltext nur einen Platzhalter sowie die Anweisung, die entsprechende Datei im Browser des Benutzers einzubinden. Dem Werbetreibenden bietet dieses Verfahren den Vorteil, daß er bei Änderungen und Aktualisierungen lediglich die eine Quelldatei auf seinem eigenen Server verändern muß. Da die Banner jeweils zum Zeitpunkt des Aufrufes der einbindenden Seite durch den Benutzer vom Server hinzugeladen werden, wird unmittelbar ab Bereitstellung die aktuelle Banner-Version allen Betrachtern dargestellt (von zeitlichen Verzögerungen durch Proxy-Server, die häufig abgerufene Dateien für einen gewissen Zeitraum für ihre Benutzer zwischenspeichern, abgesehen).
3.2.3 Frames.
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Ulrich Werner