
Kapitelübersicht
3.3. Indizierung für Suchmaschinen.
Um Informationen in der aus informationsstruktureller Sicht chaotischen Welt des Internet zu finden, werden von den Anwendern Verzeichnisdienste und Suchmaschinen benutzt. Verzeichnisdienste (auch: Kataloge) funktioniert wie die als Branchenverzeichnisse bekannten "Gelben Seiten" - die ehemals alphabetisch gelisteten Namen werden mit ihren Telematikdaten (hier: Telefonnummern) manuell nach Branchen bzw. Berufsgruppen sortiert, um eine thematische Suche zu erleichtern. Website-Betreiber haben die Möglichkeit, ihre Website unter Angabe der Adresse sowie einer kurzen Inhaltsbeschreibung bei Verzeichnisdiensten anzumelden. Diese Anmeldung wird zumeist von Online-Redakteuren überprüft und nach Akzeptanz einer thematischen Kategorie zugeordnet.
Die Online-Redakteure sind nicht dafür verantwortlich, unter welchem Kurztext die Website eingetragen wird; sollte sich ein Website-Betreiber für die Eintragung "Mein Produkt ist besser, billiger und schneller bei Ihnen als das der Firma X" entscheiden, ist dies zwar unter erheblichen Einschränkungen mittlerweise statthaft; mangels praktischer Ausprägung der neuen Möglichkeiten soll an dieser Stelle aber nicht darauf eingegangen werden. Verzeichnisdienste werden häufig für erste Recherchen von den Internet-Nutzern verwendet; weitergehende Recherchen werden zudem über die auf den meisten Websites angebotenen thematisch zentrierten weiterführenden Links vorgenommen.
Suchmaschinen dagegen setzen als "robots" oder "spider" bezeichnete Software ein, die selbständig über Hyperlinks Webseiten einlesen und deren ASCII-Text, also die HTML-Datei ohne HTML-Tags und eingebundene Dateien, in eine Datenbank übernehmen, in der dann auf Stichwortsuche eine Volltextrecherche durchgeführt wird. Das Ergebnis der Recherche wird als dynamisch generierte Website dem Benutzer als eine Liste von Links zu den Dokumenten präsentiert, in denen der gesuchte Begriff aufgefunden wurde.
Die von den Suchmaschinen eingesetzten Verfahren zur Indizierung der eingelesenen Dateien beruhen zumeist auf dem Verfahren der Auswertung von Begriffshäufigkeiten, zudem in jüngster Zeit unter Einsatz von neuronalen Technologien in einer Auswertung von Begriffszusammenhängen. Wird vom Benutzer ein Suchbegriff (Keyword) eingegeben, werden alle Seiten mittels ihrer Adressen aufgeführt, wobei diejenigen Seiten in der Reihenfolge der Auflistung oben stehen, in denen der gesuchte Begriff bzw. die gesuchte Begriffskombination am häufigsten vorkommt. Sucht man bspw. in der Suchmaschine Altavista von Digital nach dem Begriff "Rechtschreibreform", erhält man aktuell rund 4.200 Verweise auf relevante Webseiten. Da diese Vielzahl von Seiten von keinem Nutzer sämtlich angesehen werden können (geht es doch zumeist um schnelle Information bzw. den Einstieg in eine themenbezogene Recherche), ist es für Websitebetreiber relevant, für spezifische Keywords möglichst vorrangig gelistet zu werden.
Die Hypertext Markup Language sieht zu diesem Zweck die Möglichkeit der Benennung spezifischer Keywords in sogenannten <META>-Tags im Header-Bereich einer HTML-Datei vor. Gegen die automatische Indizierung kann man sich nur vollständig oder überhaupt nicht wehren (im <HEAD>-Bereich der HTML-Datei folgende Zeile einfügen: <META NAME="robots" CONTENT="noindex">), dann aber wird die gesamte Seite über keine Suchmaschine zu finden sein. Dies ist weder im Sinne des Betreibers (abgesehen von den bereits genannten geschlossenen Benutzergruppen) noch des Nutzers; es widerspricht dem Sinn von Suchmaschinen, die ihrerseits aufgrund der Informationsstruktur im Internet jedoch zwingend benötigt werden.
Eine wachsende Zahl von Suchmaschinen berücksichtigt allerdings diese Keywords nachrangig bzw. nicht mehr, da viele Website-Betreiber durch die Eingabe Inhaltsfremder Keywords wie z.B. "Sex" oder "Pamela Anderson" ihre Plazierung in einer Weise zu beeinflussen versuchten, die der gezielten Recherche zuwiederlief.
Die zweite gängige Methode zur Beeinflussung der Keywords durch die Website-Betreiber ist die Einfügung von Kommentarzeilen in die HTML-Datei. Wie bei jeder Softwareerstellung hat der Programmierer auch in HTML die Möglichkeit, Kommentare in die Datei einzufügen, die jedoch vom Browser des Empfängers nicht dargestellt werden, sondern eigentlich der Handhabung des Quellcodes dienen sollen. Da die Suchmaschinen die Seiten nach ASCII-Zeichen durchsuchen und diese in ihre Datenbanken aufnehmen, werden auch die in Kommentarzeilen zugefügten Worte zwangsläufig erfaßt und zur Indizierung der Webseite herangezogen.
Das LG Mannheim (7 O 291/97) ist der Ansicht, für die Verweise von Suchmaschinen auf seine URL sei der Betreiber einer Website selber verantwortlich; im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren geschützten Markennamen in die Suchmaschine Altavista eingegeben. Es wurden zehn Links zu Webseiten gefunden, von denen einer auf die Website eines Konkurrenten verwies. Das beklagte Konkurrenzunternehmen wurde wegen unzulässiger Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Kennzeichnung sowie wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts ist es unerheblich, ob die Beklagte diesen Link selbst veranlaßt hat (er wurde durch die Suchmaschine erstellt); jedenfalls habe sie den Link für ihre Zwecke ausgenutzt und sei in der Lage, ihn zu unterbinden.
Verwunderlich an der Entscheidung des Gerichts ist zunächst, daß der Betreiber einer Website für etwas verantwortlich gemacht wird, das er selber nicht zu verantworten hat, nämlich die Generierung eines Links durch eine Suchmaschine in Folge einer Stichwortrecherche.
Trägt der Betreiber einer Website, die für das relativ unbekannte Produkt A wirbt, dort als Keyword für die Suchmaschinen-Indizierung (gleich, ob als Meta-Tag oder als Kommentar) die wesentlich bekanntere Marke B eines Mitbewerbers ein, hat dies bei manchen Suchmaschinen zur Folge, daß seine Seite in der Linkliste eines Rechercheurs aufgeführt wird, der ausschließlich den Suchbegriff für die Marke B eingegeben hatte.
Diese Linkliste als Ergebnis einer Abfrage listet nur die (anklickbaren) Adressen aller Seiten auf, die in Zusammenhang mit dem Suchbegriff in der Datenbank der Suchmaschine indiziert wurden; sie zeigt keinesfalls direkt die entsprechenden Webseiten. Aus der medialen Typisierung des World Wide Web ist die ebenfalls in dieser Linkliste vorkommende Verweisung auf die Seite zu Produkt A durchaus gewünscht, da Suchmaschinen fast ausschließlich genutzt werden können, um Informationen innerhalb eines Themengebietes zu recherchieren - die Suche nach "der" einzelnen Information ist auch mit Suchmaschinen im Internet nicht möglich; dazu ist das Informationsangebot viel zu umfassend.
Der Inhaber der Seite zu dem bekannten Produkt B kann sich durchaus gestört fühlen, daß bei einer Recherche nach seinem Produkt auch der Link zur Seite des unbekannteren Produkts A aufgeführt wird. Dies entspricht aber dem Wesen und dem Sinn einer Suchmaschine und wird, bei einer Anpassung der Sichten an die Besonderheiten des WWW, auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sein. Zudem betrifft dies auch die technologischen Unterschiede in den Suchmaschinen, die zur Indizierung einer Seite nach Stichworten führen, auf die ein Betreiber einer einzelnen Website keinen Einfluß hat. Anders ist die Sachlage natürlich, wenn im Text der Seite, wie er dem Betrachter im Browser dargestellt wird, ebenfalls Bezug zu dem bekannteren Produkt B genommen wird. Dies ist sicherlich wettbewerbsrechtlich bedenklich und führt auf der anderen Seite zu einer entsprechenden Indizierung in allen Suchmaschinen, die im wesentlichen immer auf einer Volltext-Recherche des ASCII-Textteiles einer HTML-Datei beruhen.
Es ist derzeit zweifelhaft, ob eine solche Nutzung von META-Befehlen und Kommentarzeilen überhaupt als mißbräuchlich angesehen werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund der "Bonus"-Entscheidung des BGH (IZB 18/95 v. 23.10.97). Daß der Begriff "Bonus" als Marke eintragungsfähig und schützbar ist, kann niemanden daran hindern, im Rahmen seiner Konditionengestaltung auf der eigenen Webseite einen Bonus zu geben. In Anbetracht der stark zunehmenden Zahl intelligenter Assistenten, die das Web nach vorgegebenen Kriterien nach Angeboten zur Erzielung des günstigsten Einkaufspreises im Auftrag eines Anwenders durchforsten, wird diesem Betreiber auch nicht untersagt werden können, den ohnehin schon im ASCII-Text seiner HTML-Datei vorkommenden Begriff "Bonus" in Kommentarzeilen und Meta-Tags als Keyword zu generieren. Dies aber führt zwangsläufig zu Kollisionen, wenn die bestimmungsmäßige Anwendung als mißbräuchlich angesehen würde. Selbst wenn deutsche Gerichte diese Sichtweise weiterhin praktizieren, ist von einer weltweiten Durchsetzung kaum auszugehen.
Zudem kann der Zusammenhang zwischen den eventuell streitenden Parteien nicht direkt, sondern nur durch Zwischenschaltung einer Suchmaschine hergestellt werden; die Eingabe des korrekten URL ermöglicht schließlich dem Benutzer unabhängig von jeder Suchmaschinen den direkten Aufruf einer Webseite.
3.4 Urheberrechtliche Aspekte.
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Ulrich Werner