
Kapitelübersicht
3.4.4 Exkurs:
Die Verwertungsgesellschaften.
Ohne in dieser Arbeit näher auf die Verträge über Leistungsschutzrechte eingehen zu wollen, sollen hier jedoch die Verwertungsgesellschaften angesprochen werden. In der Praxis ist kein Urheber organisatorisch wie wirtschaftlich in der Lage, seine Rechte weltweit hinreichend wahrzunehmen. Dies übernehmen in Deutschland und in vielen anderen Staaten Verwertungsgesellschaften, denen treuhänderisch die Rechteverwertung vom Urheber übertragen wurde.
Die bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte. Jeder, der in Deutschland ein Musikstück in urheberrechtlich zustimmungspflichtiger Weise verwerten will, hat diese Verwertung der GEMA zu melden und eine entsprechende Gebühr an die GEMA zu zahlen. Die Erlöse zahlt die GEMA nach Abzug der Verwaltungskosten an die Rechteinhaber aus.
Nun ist nicht jeder Musiker weltweit Mitglied der GEMA, sondern ggf. einer nationalen Verwertungsgesellschaft. Diese Gesellschaften haben untereinander Abkommen über die nationale Verwertung der Urheberrechte der jeweils anderen Verwertungsgesellschaften geschlossen, so daß weltweit nahezu das gesamte urheberrechtlich geschützte Musikgut durch die jeweils in einem Staat zuständige Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird. Hier zeigt sich, neben dem offensichtlichen Nutzen für die Rechteinhaber, daß sich hier auch ein klarer Nutzen für die Rechteverwerter ergibt: Für die Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes ist es nicht notwendig, die Person des Rechteinhabers ausfindig zu machen und in individuelle Vertragsverhandlungen zu treten. Mit der GEMA gibt es einen Ansprechpartner, der zudem gesetzlich verpflichtet ist, gegen Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen.
Neben der GEMA gibt es zahlreiche weitere Verwertungsgesellschaften, die andere Urheber- oder verwandte Leistungsrechte wahrnehmen, wie die
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) zur Wahrnehmung der Rechte bildender Künstler und der Hersteller von Tonträgern,
- VG WORT (Verwertungsgesellschaft Wort) für Schriftsteller, Journalisten etc.,
- VG BILD-KUNST (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst) für Künstler, Grafiker, Fotografen etc.,
- VFF (Verwertungsgesellschaft für Film und Fernsehgesellschaften mbH), die sich mit den nachstehend aufgeführten Gesellschaften um die Rechte der Filmproduzenten kümmert,
- VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH),
- GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH),
- GÜFA (Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH).
Trotz der Zwischenschaltung der Verwertungsgesellschaften kann es sehr schwierig sein, den richtigen Ansprechpartner für die Verwertung des Rechtes an einem Produkt für die eigene Website zu ermitteln. Zur Vereinfachung wurde inzwischen von den o.g. Gesellschaften die CMMV (Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH, Pressemitteilung), gegründet, die als Ansprechpartner für jedermann zur Verfügung steht.
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Ulrich Werner