
Kapitelübersicht
3.5 Haftung bei verteilter Redaktion.
Viele Unternehmen veröffentlichen verteilte Websites, teils einfach strukturiert, teils mit professionellen Redaktionssystemen, die unter einem einheitlichen gestalterischen Rahmen von verschiedenen Abteilungen des Unternehmens redaktionell in eigener Verantwortung erstellt werden. Häufig sieht sich das Unternehmen selber in Rolle eines Zugangsproviders, der nur den Rahmen und den Domain-Namen bereitstellt. Haftungsrechtlich ist das Unternehmen jedoch, im Gegensatz zum Provider, für jeglichen Bestandteil seiner Websites voll haftbar.
Bei Zugangs- und Service-Providern bestehen zwischen der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit eines Betreibers für von Nutzern urheberrechtswidrig verbreiteter Inhalte und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber für von Nutzern verbreiteter Inhalte bestehen durchaus Parallelen; der Betreiber kann eine lückenlose Überwachung nicht gewährleisten. Hier ist der Rückgriff auf den Anbieter bei Rechtsverletzung demnach wohl nur möglich, wenn diesem die Rechtsverletzung ausnahmsweise zurechenbar ist (positive Kenntnis) und die Verhinderung der Rechtsverletzung zumutbar möglich ist.
Die Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen wird bei verteilter Redaktion von Websites in jedem Fall gegeben sein, da die Gesamtverantwortung des Unternehmens es erforderlich macht, eine Kontrollinstanz für die unter der eigenen Domain vorgenommenen Veröffentlichungen einzurichten. Die in den Unternehmen verteilte Verantwortung mag arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Übertretungen nach sich ziehen, in der Außenwirkung greift sie nicht; das Unternehmen bleibt für seinen Internet-Auftritt als alleiniger Ansprechpartner in jeder Beziehung haftbar.
Kapitel 4: Rechtsprobleme der Website-Inhalte.
© 1998-2002
Ulrich Werner