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Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 3 - Probleme der Website-Gestaltung


Rechtsprobleme
der Website-Gestaltung.


3.0 Einführung

3.1 Abruf von Informationsseiten

3.2 Gestaltungselemente von Webseiten

3.3 Indizierung für Suchmaschinen

3.4 Urheberrechtliche Aspekte

3.5 Haftung bei verteilter Redaktion



Einführung

Der vorrangige Grund für eine Internetpräsenz eines Unternehmens sind Selbstdarstellung und Werbung, üblicherweise im Rahmen des Marketingmix. Die Internationalität des Internet setzt dabei die nationalen Rechtsordnungen nicht außer Kraft. Insbesondere deutsche Unternehmen müssen auch hier das UWG vom 7. Juni 1909 mit den Generalklauseln des Verbots irreführender Werbung und des Verstoßes gegen die guten Sitten samt Nebengesetzen wie Rabattgesetz, Zugabeverordnung, Preisauszeichnungsverordnung usw. berücksichtigen, auch wenn manche Vorschriften zur Anwendung auf die neuen technischen Sachverhalte nicht geeignet erscheinen. Die neuen technischen Medien bringen auch neue Fragestellungen mit sich. Das Urheberrecht wurde ursprünglich nicht für technische bedingte Vervielfältigungen bei der Übertragung über verschiedene Vermittlungsrechner ausgelegt, und eine Übertragung des Nutzungsrechtes beinhaltete zwangsläufig nicht die prompte Bereitstellung für die ganze Welt. Welches Gericht ist zuständig und welchem nationalen Wettbewerbsrecht muß die Gestaltung entsprechen - dem des Sender- oder dem des Empfängerlandes?

Das folgende Kapitel soll hier Hinweise geben und darstellen, daß die Werbung im Internet auf den Websites deutscher Unternehmen zwar kein rechtsfreier Raum ist, aber einige Anpassungen nötig sein werden, um die Vorteile der elektronischen Kommunikation für die Unternehmen auch tatsächlich nutzen zu können. In diesem Umfeld kann es zu einer sog. "Inländerdiskriminierung" führen, wenn Unternehmen aus anderen Ländern via Internet auf eine Art und Weise Werbung treiben dürfen, die deutschen Unternehmen untersagt ist. Dieses Dilemma läßt sich derzeit nicht vermeiden. Deutsche Unternehmen müssen sich an deutsches Recht halten, wenn ihre Werbung auch in Deutschland abgerufen werden kann - und das ist bei Websites regelmäßig der Fall.




3.1 Gestaltung - Abruf von Informationsseiten


© 1998-2002 Ulrich Werner