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Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 4 - Probleme der Website-Inhalte.


Rechtsprobleme
der Website-Inhalte.



4.0 Einführung

4.1 Werbung im World Wide Web

4.2 E-Mail als Instrument der Werbung

4.3 Veröffentlichung von Personenlisten



Einführung

Die Vornahme von Geschäften über nationale Grenzen hinweg gab es bereits vor dem Erfolg des World Wide Web. Neu ist lediglich die Dimension, da die Kontaktaufnahme mit potentiellen Geschäftspartnern weltweit sehr viel einfacher geworden ist. Dies bedeutet aber auch, daß dieses überregionale Auftreten einer erheblich größeren gesellschaftlichen Kontrolle unterliegt; so haben z.B. mehr Wettbewerber die Möglichkeit, das Handeln des Anbieters auf wettbewerbsrechtliche und schutzrechtliche Verstöße hin zu überprüfen und zu ahnden. Zudem entsteht ggf. eine Konfrontation mit wettbewerbsrechtlichen Gepflogenheiten anderer Regionen, die strenger gehandhabt werden, als der Anbieter es aus seiner lokalen Heimatregion gewohnt ist; hier reiben sich häufig die Nichtörtlichkeit des Cyberspace und örtliche regionale Standards.

Viele Online-Angebote enthalten Informationen, die nach deutschem Recht wettbewerbswidrig sind. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt vermutlich auch dann vor, wenn ein Verbraucher dadurch getäuscht wird, daß die Werbung einen redaktionellen Anschein hat.

Dies kann der Fall sein, wenn man aus dem redaktionellen Teil der Online-Präsentation in einen Werbeteil verweist, ohne daß die Benutzer darauf aufmerksam gemacht worden sind. Daher muß geklärt werden, ob eine Online-Präsentation, zu der verzweigt wird, "als Werbung oder als redaktionell geprägtes Angebot" zu betrachten ist.

Ein möglicher genereller Konfliktfall wird durch den zeitlichen Versatz der Proxyserver als Spiegelserver verursacht, die von Anwendern abgefragte Webseiten im eigenen Speicher in Kopie bereithalten, um bei einer erneuten Abfrage schneller antworten zu können. Eine irrtümlich oder unkorrekt erstellte und veröffentlichte Website kann weltweit in einer Vielzahl von Proxyservern vorgehalten werden, obwohl das Original umgehend wieder vom eigenen Server des Unternehmens gelöscht wurde. Aufgrund dieser Tatsache ist es einem Abmahnenden möglich, mit einem nach dem Zeitpunkt der Löschung datierten Ausdruck als Beweis auf Unterlassung zu klagen. Der Unterlassungsanspruch setzt kein Verschulden voraus, wohl aber die Besorgnis der Wiederholung. Bei einer Aufgabe des angeblichen Verstoßes mit Glaubhaftmachung der Irrtümlichkeit und der unverzüglichen Berichtigung scheinen jedoch gute Chancen gegeben zu sein, der Annahme einer Wiederholungsgefahr zu begegnen.




4.1 Inhalte - Werbung im World Wide Web.


© 1998-2002 Ulrich Werner