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Online-Recht: Rechtsprobleme kommerzieller Websites deutscher Unternehmen
Kapitel 8 - Zusammenfassung.


Zusammenfassung.


Wenn sich neue Technologien schneller entwickeln als das Recht, so ist das Recht dennoch gezwungen, diese in den Griff zu bekommen - dies gilt auch für das Internet. Allerdings entzieht sich die dem technischen System immanente Internationalität in vielen Bereichen, die diese Arbeit im Einzelnen aufzeigt, den herkömmlichen Kategorien und Analogien.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, das deutsche Recht an die neuen technischen Gegebenheiten und die aus deren zunehmender Nutzung resultierenden Anforderungen anzupassen, bspw. beim Urkundsbegriff der ZPO, der elektronischen Signatur oder dem Zugangsbegriff des BGB. Dies ist jedoch nur bedingt sinnvoll, solange andere Staaten andere Regelungen vorsehen. Aber jede Website unterliegt im Zweifel grundsätzlich der Gerichtsbarkeit des Staates, in dem sie zur Kenntnis genommen werden kann - und somit der Gerichtsbarkeit der ganzen Welt. Die Mehrzahl der offenen Rechtsfragen, die diese Arbeit vorgestellt hat, wird von einer ebenso internationalen Regelung abhängig sein; Rechtssicherheit kann auf nationaler Ebene in einem supranationalen öffentlichen Raum nicht mehr gewährleistet werden.

Inzwischen liegt die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts vor, in der die Besonderheiten des Internet ausdrücklich berücksichtigt werden. "Angesichts der Internationalität des Mediums und seiner globalen Reichweite erscheint auch eine Anpassung deutscher Sichtweisen an international übliche Standards gerechtfertigt", so das Landgericht Trier im Urteil vom 30.12.1997 ("Zahnarztwerbung") wörtlich - und folgernd, "daß auch Angehörigen freier Berufe nicht verwehrt sein kann, ihre Außendarstellung den gewandelten Verhältnissen anzupassen". Bisher beanspruchten deutsche Gerichte die Geltung deutschen Rechts im gesamten Internet. Diesen Grundsatz ändert zwar auch das Landgericht Trier nicht, es erkennt jedoch, daß deutsches Recht auch in Hinblick auf das im Internet Übliche auszulegen ist Diese Sichtweise könnte richtungsweisend für das Zusammenspiel von grenzüberschreitendem Internet und deutschem Recht werden.

Die zunehmende grenzüberschreitende kommerzielle Nutzung des Internet führt zur Überschreitung der Grenzen jurisdiktioneller Zuständigkeiten. Nur internationale Standards werden eine dauerhaft befriedigende Lösungen finden können - jenseits der stets möglichen Parteiabsprachen. Auch muß künftig mit der Entstehung eines in weiten Teilen spezifischen "Netlaws" in Form spezifischer Sondergesetze gerechnet werden.

Den ungeklärten Rechtsfragen steht eine Vielzahl von Bereichen gegenüber, in denen rechtliche Regelungen herrschen, die Anbieter wie Kunden bereits kennen und mit denen sie umzugehen wissen. Zwar hat die explosive Entwicklung des World Wide Web von 1994 bis heute Gesetzgeber und Rechtsprechung in Zugzwang gebracht, allerdings hindert dies nicht an einer Beurteilung der unternehmerischen Aktivitäten im Internet auf Basis des gesunden Menschenverstandes und der Lebenserfahrung und ermöglicht so bereits eine vielfältige Einbeziehung der Marktkommunikation per Internet in den Alltag deutscher Unternehmen.

Mit dem World Wide Web ist aus dem Internet ein öffentlicher Raum neuen Typs entstanden. Eine Kombination der gesetzlichen Regelungen für andere Medien führt hier keinesfalls zu einem befriedigenden Ergebnis, weil der Cyberspace weit über die reine Kombination von Bild, Ton, Text und Sprache in seiner Wirkung hinausgeht. Auch eine Anpassung des neuen Mediums an die deutschen Gesetze entfällt, da der Cyberspace grundsätzlich supranational ist - entsprechende Anpassungsversuche wurden in dieser Arbeit angesprochen; sie scheiterten allesamt. Zudem ist nicht davon auszugehen, daß die enorm dynamische Entwicklung dieses öffentlichen Raumes neuen Typs bereits abgeschlossen oder ein Ende der Entwicklung auch nur in Sicht ist.

Für die Gesetzgeber bzw. die nationalen Gerichte bedeutet dies fast zwangsläufig eine Zusammenarbeit im Aufbau eines ebenso supranational anzuwendenden Rechtes. Für die Unternehmen, die ihre Produkte oder Leistungen im World Wide Web präsentieren, verlangt dies noch auf längere Sicht den Spagat zwischen verschiedenen territorialen Rechtsnormen. Eine Abwartehaltung bis zur Klärung aller offenen Rechtsfragen ist jedoch kaum möglich, besteht doch nur jetzt noch die Möglichkeit, das notwendige Fachwissen zu günstigen Kosten aufgrund noch begrenzter Komplexität in die Unternehmen zu integrieren. Zudem zeigt der anglo-amerikanische Rechtsraum, daß es sich durchaus ohne Kriegszustände mit einem anderen Wettbewerbsrecht als dem deutschen zufriedenstellen leben läßt.

Gesetzgeber, Gerichte und Unternehmen müssen sich vor allem der Tatsache bewußt sein, daß nationale Besonderheiten wie die Buchpreisbindung, Handwerksordnungen oder standesrechtliche Vorschriften in einem supranationalen öffentlichen Raum keinen Bestand haben können. Es besteht enormer Forschungs- und Entwicklungsbedarf, dessen Wert für die künftige Entwicklung weit höher angesehen werden darf, als bisherige Schutznormen unmodifiziert auch im World Wide Web gerichtlich durchsetzen zu wollen. An vorderster Stelle steht jedoch, um kurzfristig falsche und unsachgemäße Entscheidungen deutscher Gerichte zu vermeiden, eine intensive Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte, aber auch der an der Gesetzgebung Beteiligten im Umgang mit diesem neuen Medium, das von vielen Regierungen westlicher Länder als Innovationsträger erster Güte angesehen und mit erheblichem Aufwand gefördert wird.




Literaturverzeichnis.


© 1998-2002 Ulrich Werner